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Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik AllgemeinbildungZeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis Berufliche Erfahrung Berufsabschluss als Staatlich geprüfte SozialassistentIn (Ausbildung dazu auch an der Brühlwiesenschule möglich) oder Abschluss einer sozialen oder sozialpädagogischen oder pflegerischen oder rehabilitativen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. pflegerische Berufe wie Krankenschwester, Krankenhelfer/in,Altenpfleger/in, Familienhelfer/in) oder erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung. Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt voraus:
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