Fachschule für Sozialpädagogik

Voraussetzungen für die Aufnahme an der Fachschule für Sozialpädagogik

Allgemeinbildung
Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis

Berufliche Erfahrung
Berufsabschluss als Staatlich geprüfte SozialassistentIn (Ausbildung dazu auch an der Brühlwiesenschule möglich)
oder
Abschluss einer sozialen oder sozialpädagogischen oder pflegerischen oder rehabilitativen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer (z.B. pflegerische Berufe wie Krankenschwester, Krankenhelfer/in,Altenpfleger/in, Familienhelfer/in)
oder
erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung.


Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt voraus:
  1. Ausreichende sozialpädagogische Erfahrungen (z.B. Kita, Krippe, Hort, u.ä.) unter Betreuung einer sozialpädagogischen Fachkraft,

  2. den Nachweis einer Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren
   Auf die Berufstätigkeit können angerechnet werden:
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • erzieherische u. pflegerische Tätigkeiten in der Familie bis zu 2 Jahren
  • ein studienqualifizierender Abschluss Sek II bis zur Dauer von 2 Jahren
  • Studienleistungen an FH und Uni
  • ein abgeleistetes freiwilliges soziales Jahr
  • Grundwehr- oder Zivildienst
  • Au-Pair-Zeit bis zur Dauer von 12 Monaten
  • einschlägige Berufstätigkeit
Über die Möglichkeit, als Seiteneinsteigerin/Seiteneinsteiger eine Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher zu beginnen, informieren wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

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